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251 ) – organisiert und übt staatliche Aufsicht aus (Steuerung):

  1. POSITION
    über den Staatlichen Dienst der Ukraine für Geodäsie, Kartographie und Kataster
  2. Staatlicher Dienst der Ukraine für Geodäsie, Kartographie und Kataster (Derzhgeokadastr) ist das zentrale Organ der Exekutive, deren Aktivitäten vom Ministerkabinett der Ukraine durch den Minister für Agrarpolitik und Ernährung geleitet und koordiniert werden und die staatliche Politik im Bereich der nationalen Geodateninfrastruktur umsetzt, topografische, geodätische und kartografische Aktivitäten, Landbeziehungen, Land verwaltung, im Bereich des Landeskatasters, staatliche Aufsicht (Steuerung) im agroindustriellen Komplex im Hinblick auf die Einhaltung der Bodengesetzgebung, Nutzung und Schutz von Grund und Boden aller Kategorien und Eigentumsformen, Bodenfruchtbarkeit.
  3. {Absatz 1 mit Änderungen, внесеними згідно з Постановами КМ № 482 von 22.07.2016, № 532 von 26.05.2021}
  4. Держгеокадастр у своїй діяльності керується Verfassungund Gesetze der Ukraine, Dekrete des Präsidenten der Ukraine und Beschlüsse der Werchowna Rada der Ukraine, in Übereinstimmung mit der Verfassung und den Gesetzen der Ukraine angenommen, Akte des Ministerkabinetts der Ukraine, andere Rechtsakte.
  5. Die Hauptaufgaben des Staatlichen Geokatasters sind:
  6. 1) Umsetzung der Landespolitik im Bereich der nationalen Geodateninfrastruktur, topografische, geodätische und kartografische Aktivitäten, Landbeziehungen, Land verwaltung, im Bereich des Landeskatasters, staatliche Aufsicht (Steuerung) im agroindustriellen Komplex im Hinblick auf die Einhaltung der Bodengesetzgebung, Nutzung und Schutz von Grund und Boden aller Kategorien und Eigentumsformen, Bodenfruchtbarkeit;
  7. {Unterabsatz 1 Punkt 3 mit Änderungen, внесеними згідно з Постановами КМ № 482 von 22.07.2016, № 532 von 26.05.2021}
  8. 2) Erbringung von Verwaltungsdienstleistungen in Übereinstimmung mit dem Gesetz auf dem betreffenden Gebiet;
  9. 3) Vorlage von Vorschlägen an den Minister für Agrarpolitik und Ernährung zur Sicherstellung der Gestaltung der Staatspolitik im Bereich der nationalen Geodateninfrastruktur, topografische, geodätische und kartografische Aktivitäten, Landbeziehungen, Land verwaltung, im Bereich des Landeskatasters, staatliche Aufsicht (Steuerung) im agroindustriellen Komplex im Hinblick auf die Einhaltung der Bodengesetzgebung, Nutzung und Schutz von Grund und Boden aller Kategorien und Eigentumsformen, Bodenfruchtbarkeit.
  10. {Unterabsatz 3 Punkt 3 в редакції Постанови КМ № 482 von 22.07.2016; mit Änderungen, внесеними згідно з Постановою КМ № 532 von 26.05.2021}
  11. Staatliches Geokataster gemäß den ihm zugewiesenen Aufgaben:
  12. 1) fasst die Praxis der Anwendung von Rechtsvorschriften zu Themen zusammen, gehört zu seiner Kompetenz, entwickelt Vorschläge zur Verbesserung der Gesetzgebung, Handlungen des Präsidenten der Ukraine und des Ministerkabinetts der Ukraine, normative Rechtsakte der Ministerien und legt diese in der festgelegten Reihenfolge dem Minister für Agrarpolitik und Ernährung vor;
  13. 2) führt internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der topografischen, geodätischen und kartografischen Aktivitäten und in Fragen der Installation durch, Normalisierung, Erhaltung, Buchhaltung, Registrierung geographischer Namen, sowie die Einrichtung und Pflege des staatlichen Registers geographischer Namen, beteiligt sich insbesondere an der Vorbereitung internationaler Abkommen der Ukraine, in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung schließt internationale Abkommen der Ukraine mit interdepartementalem Charakter;
  14. 3) gewährleistet die Anpassung der nationalen Rechtsvorschriften an die EU-Gesetzgebung zu Themen, gehört zu seiner Kompetenz; führt im Rahmen der Befugnisse aus, gesetzlich vorgesehen, Maßnahmen zur Umsetzung der Bestimmungen internationaler Verträge in nationales Recht, an der die Ukraine Partei ist;
  15. 4) entwickelt:
  16. regulatorische und technische Dokumente, staatliche Standards, Normen und Regeln im Bereich der Landbeziehungen in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise;
  17. Normen und technische Vorschriften im Bereich des Landeskatasters gemäß dem Gesetz, sowie die Verfahren zum Erstellen und Aktualisieren kartografischer Materialien, Katasterklassifikatoren, Verzeichnisse und Datenbanken;
  18. regulatorische und technische Dokumente zur Geodäsie, Kartographie, Geografisches Informationssystem;
  19. 5) führt die staatliche geodätische Aufsicht über die topographisch-geodätische und kartographische Tätigkeit aus;
  20. 6) ergreift Maßnahmen zur Verbesserung des Verfahrens zur Bilanzierung und Berichterstattung über die Regulierung der Landverhältnisse, Landnutzung und Schutz;
  21. 7) koordiniert topographisch-geodätische und kartographische Aktivitäten und bietet methodische Anleitungen topographisch-geodätische und kartographische Arbeiten;
  22. 8) führt in der festgelegten Reihenfolge die Registrierung der Ausrüstung von Satellitenfunknavigationssystemen durch, die bei topographischen und geodätischen . verwendet wird, kartografisch, Luftaufnahmen, Entwurf, Recherchen und Vermessungen und Katastervermessungen;
  23. 9) vereinbart die Ausführung von Arbeiten in den Schutzzonen der geodätischen Punkte sowie den Abbruch und Neuverlegung von geodätischen Punkten;
  24. 10) überwacht geodätische Punkte;
  25. 11) führt Inspektionen und Wiederherstellung von Punkten der staatlichen geodätischen und Nivelliernetze durch, analysiert ihren Zustand und entwickelt Vorschläge zu ihrer Verbesserung;
  26. 12) führt kartografische Überwachung des Territoriums der Ukraine durch, einschließlich der Regalfläche und Siedlungen;
  27. 13) führt staatliche Abrechnungen von topografischen, geodätischen und kartografischen Arbeiten durch, organisiert die Materiallagerung, als Ergebnis ihrer Implementierung erhalten;
  28. 14) sichert die Leistung von astronomischen und geodätischen, gravimetrisch, Ingenieurwesen und Geodäsie, topografisch, kartografisch, Kartenveröffentlichung funktioniert, Durchführung von Satellitenfunknavigationsbeobachtungen, Luft- und Weltraumstudien zur Fernerkundung der Erde;
  29. 15) sichert das Funktionieren und die Entwicklung des staatlichen geodätischen Netzes;
  30. 16) bietet Kreation, Funktionieren und Ausbau der nationalen Geodateninfrastruktur, insbesondere das nationale Geoportal;
  31. {Unterabsatz 16 Punkt 4 в редакції Постанови КМ № 532 von 26.05.2021}
  32. 161) übernimmt die Funktionen des Inhabers des nationalen Geoportals;
  33. {Absatz 4 ergänzt durch Unterabsatz 161 згідно з Постановою КМ № 532 von 26.05.2021}
  34. 162) ernennt und organisiert die Aktivitäten des Administrators des nationalen Geoportals;
  35. {Absatz 4 ergänzt durch Unterabsatz 162 згідно з Постановою КМ № 532 von 26.05.2021}
  36. 163) sichert die Erstellung von Hard- und Software der nationalen Geodateninfrastruktur;
  37. {Absatz 4 ergänzt durch Unterabsatz 163 згідно з Постановою КМ № 532 von 26.05.2021}
  38. 164) entwickelt und überarbeitet technische Regelwerke und technische Spezifikationen im relevanten Bereich, beteiligt sich an der Entwicklung von Verordnungsentwürfen im Bereich der technischen Regulierung;
  39. {Absatz 4 ergänzt durch Unterabsatz 164 згідно з Постановою КМ № 532 von 26.05.2021}
  40. 165) überwacht das Funktionieren und die Entwicklung der nationalen Geodateninfrastruktur;
  41. {Absatz 4 ergänzt durch Unterabsatz 165 згідно з Постановою КМ № 532 von 26.05.2021}
  42. 166) bereitet sich vor, veröffentlicht und legt dem Ministerium für Agrarpolitik einen Jahresbericht über die Funktionsweise und Entwicklung der nationalen Geodateninfrastruktur vor;
  43. {Absatz 4 ergänzt durch Unterabsatz 166 згідно з Постановою КМ № 532 von 26.05.2021}
  44. 167) bereitet Aufrufe vor und versendet sie, ergreift andere Maßnahmen, um die Wirksamkeit von Aktivitäten mit Geodaten und Metadaten sicherzustellen, ihre Veröffentlichung, Interoperabilität, vermeide Dopplungen, Entwicklung der Informationsinteraktion;
  45. {Absatz 4 ergänzt durch Unterabsatz 167 згідно з Постановою КМ № 532 von 26.05.2021}
  46. 168) bietet internationale Zusammenarbeit im Bereich der nationalen Geodateninfrastruktur;
  47. {Absatz 4 ergänzt durch Unterabsatz 168 згідно з Постановою КМ № 532 von 26.05.2021}
  48. 17) organisiert und koordiniert die Umsetzung nationaler topografischer, geodätischer und kartografischer Arbeiten;
  49. 18) organisiert topografische und geodätische, kartographische und hydrographische Abgrenzungsunterstützung, Abgrenzung und Inspektion der Staatsgrenze der Ukraine, Aufbau einer geeigneten Datenbank mit topografischen, geodätischen und kartografischen Daten;
  50. 19) sorgt für die Bildung und Pflege des Staatlichen Kartographischen und Geodätischen Fonds der Ukraine, regionale kartografische und geodätische Fonds, Datenbanken mit digitalen und elektronischen Karten und Geodaten, die in der topografischen, geodätischen und kartografischen Produktion verwendet werden;
  51. 20) bietet den Aufbau und die Pflege einer Datenbank geodätischer Daten und topografischer Datenbanken;
  52. 21) koordiniert Aktivitäten, mit der Installation verbunden, Normalisierung, Buchhaltung, Anmeldung, Verwendung und Erhaltung geographischer Namen;
  53. 22) organisiert die entsprechende Prüfung geographischer Namen;
  54. 23) sorgt für die Erstellung und Pflege des staatlichen Registers geographischer Namen, kontrolliert die Verwendung und Erhaltung geographischer Namen;
  55. 24) identifiziert dauerhafte geografische Objekte auf dem Territorium der Ukraine;
  56. 25) führt in der festgelegten Reihenfolge die Definition der Grenzen von geografischen Orten durch, die mit besonderen Eigenschaften verbunden sind, bestimmte Qualitäten und andere Eigenschaften von Waren, und liefert entsprechende Schlussfolgerungen;
  57. 251) organisiert und übt staatliche Aufsicht aus (Steuerung):
  58. aber) in Übereinstimmung mit der Bodengesetzgebung, Nutzung und Schutz von Grund und Boden aller Kategorien und Eigentumsformen, einschließlich für:
  59. Führung staatlicher Aufzeichnungen und Grundbucheintragung, Zuverlässigkeit der Informationen über die Verfügbarkeit und Nutzung von Land;
  60. Einhaltung der Widerrufsbedingungen, Erhaltung und Nutzung der fruchtbaren Bodenschicht im Bergbau, Erkundung, Bau- und andere Arbeiten, verbunden mit Bodenstörung, rechtzeitige Rekultivierung von gestörtem Land in Mengen, bereitgestellt durch das entsprechende Arbeitsprojekt des Landmanagements;
  61. Einhaltung der grundrechtlichen Anforderungen beim Abschluss zivilrechtlicher Verträge, Eigentumsübertragung, Bereitstellung zur Nutzung, auch zu vermieten, Rückzug (Erlösung) Grundstücke;
  62. Einhaltung der Behörden, lokale Regierungen, juristische Personen und natürliche Personen die Anforderungen der Bodengesetzgebung und das etablierte Verfahren für den Erwerb und die Ausübung des Rechts auf Land;
  63. Einhaltung der Regeln, die etablierte Wirkungsweise des Erosionsschutzes, Wasserbauwerke, Erhaltung von Schutzpflanzungen und Grenzzeichen;
  64. Durchführung von Landmanagement, Umsetzung von Maßnahmen, in Landmanagementprojekten vorgesehen, insbesondere die Einhaltung der Anforderungen von Grundstückseigentümern und -nutzern, in Landmanagementprojekten definiert;
  65. Unterkunft, Entwerfen, Bau und Inbetriebnahme von Anlagen, die den Zustand des Landes beeinträchtigen oder beeinträchtigen können;
  66. Umsetzung von Maßnahmen, bereitgestellt durch die entsprechenden Arbeitsprojekte des Landmanagements, zum Schutz von Land vor Wasser- und Winderosion, Dörfer, Überschwemmung, Staunässe, Versalzung, Versalzung, Trocknen, Verdichtung und andere Prozesse, führt zur Verschlechterung des Bodens, sowie um zu verhindern, dass Grundstückseigentümer und -nutzer das Grundstück durch Kontamination mit chemischen und radioaktiven Stoffen und Abwässern verderben, industrielle Verstopfung, Hausmüll und sonstiger Abfall, mit Sträuchern bewachsen, kleine Wälder und Unkraut;
  67. Einhaltung der Fristen für die fristgerechte Rückgabe von temporär besetzten Grundstücken und verbindliche Durchführung von Maßnahmen zu deren Zustandekommen, für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet;
  68. Einhaltung des Verfahrens zur Feststellung und zum Ausgleich von Verlusten der land- und forstwirtschaftlichen Produktion;
  69. bestimmungsgemäße Nutzung des Grundstücks;
  70. Einhaltung der Anforderungen der Landgesetzgebung an die Übertragung von Landeigentum und -nutzung durch Exekutivbehörden und lokale Regierungen, insbesondere zu vermieten, Zweckänderung, Rückzug, Erlösung, Verkauf von Grundstücken oder Rechten daran auf Wettbewerbsbasis;
  71. B) in Bezug auf die Bodenfruchtbarkeit für:
  72. Veränderung der Indikatoren für die Bodenqualität als Folge der Wirtschaftstätigkeit auf landwirtschaftlichen Flächen;
  73. rechtzeitiges Verhalten von Unternehmen, Institutionen und Organisationen aller Eigentumsformen von Erhaltungsmaßnahmen, Vermehrung und Steigerung der Bodenfruchtbarkeit;
  74. {Absatz 4 ergänzt durch Unterabsatz 251 згідно з Постановою КМ № 482 von 22.07.2016}
  75. 252) inspiziert Grundstücke, die reklamationspflichtig sind, und erteilt Sondergenehmigungen für die Entfernung und Übertragung der Bodenbedeckung von Grundstücken in Übereinstimmung mit den Projekten, in der vorgeschriebenen Weise genehmigt, und vermessen auch Grundstücke, die durch ihre unerlaubte Besetzung geschädigt werden, Missbrauch, Entfernung der Bodenbedeckung (fruchtbare Bodenschicht) ohne besondere Erlaubnis;
  76. {Absatz 4 ergänzt durch Unterabsatz 252 згідно з Постановою КМ № 482 von 22.07.2016}
  77. 253) beteiligt sich an der Arbeit von Kommissionen bei der Inbetriebnahme von Rekultivierungssystemen und Landgewinnungsflächen, schützende Aufforstung, Anti-Erosions-Wasserbauwerke und andere Objekte, die gebaut wurden, um die Bodenfruchtbarkeit zu erhöhen und den Bodenschutz zu gewährleisten;
  78. {Absatz 4 ergänzt durch Unterabsatz 253 згідно з Постановою КМ № 482 von 22.07.2016}
  79. 254) erstellt Gutachten zu Veränderungen in Gebieten mit radioaktiver Kontamination durch die Tschornobyl-Katastrophe; gibt eine Stellungnahme zur Verbesserung des ökologischen Zustands von Böden und zur Erhöhung der Fruchtbarkeit landwirtschaftlicher Böden ab;
  80. {Absatz 4 ergänzt durch Unterabsatz 254 згідно з Постановою КМ № 482 von 22.07.2016}
  81. 255) stellt in der vorgeschriebenen Weise bei den Exekutivbehörden oder lokalen Regierungen Anträge auf:
  82. ihre Entscheidungen über die Regelung der Landverhältnisse mit dem Gesetz in Einklang zu bringen, Landnutzung und Schutz;
  83. Einschränkung oder Aussetzung der Landerschließung bei Erschließung von Bodenschätzen, einschließlich Torf, Durchführung geologischer Erkundungen, Exploration und andere Arbeiten, die gegen die Landgesetzgebung verstoßen;
  84. Einstellung des Baus und Betriebes von Anlagen bei Verstößen gegen bodenrechtliche Vorgaben bis zur vollständigen Beseitigung der festgestellten Verstöße und Beseitigung ihrer Folgen;
  85. Beendigung des Rechts zur gesetzmäßigen Nutzung des Grundstücks;
  86. {Absatz 4 ergänzt durch Unterabsatz 255 згідно з Постановою КМ № 482 von 22.07.2016}
  87. 256) trägt zur entsprechenden Qualifikation bei (Untersuchung) Beauftragung des Antrags auf Entzug eines staatlich geprüften Vermessungsingenieurs, Ingenieur-Gutachter des Befähigungszeugnisses (seine Stornierung), und Gutachter – Befähigungsbescheinigung des Gutachters über die sachverständige Geldwertermittlung von Grundstücken;
  88. {Absatz 4 ergänzt durch Unterabsatz 256 згідно з Постановою КМ № 482 von 22.07.2016}
  89. 257) erstellt Protokolle zu Ordnungswidrigkeiten und prüft Fälle zu Ordnungswidrigkeiten, verhängt Verwaltungsstrafen;
  90. {Absatz 4 ergänzt durch Unterabsatz 257 згідно з Постановою КМ № 482 von 22.07.2016}
  91. 258) berechnet die Schadenshöhe, verursacht durch unbefugte Landnahme, nicht für den vorgesehenen Zweck verwenden, Entfernung der Bodenbedeckung ohne Sondergenehmigung, und ergreift Maßnahmen zur Erstattung in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise;
  92. {Absatz 4 ergänzt durch Unterabsatz 258 згідно з Постановою КМ № 482 von 22.07.2016}
  93. 259) unterbreitet Vorschläge zur Finanzierung von Bodenschutzmaßnahmen;
  94. {Absatz 4 ergänzt durch Unterabsatz 259 згідно з Постановою КМ № 482 von 22.07.2016}
  95. 2510) ergreift gesetzeskonforme Maßnahmen, um illegal besetzte Grundstücke an ihre Eigentümer oder Nutzer zurückzugeben;
  96. {Absatz 4 ergänzt durch Unterabsatz 2510 згідно з Постановою КМ № 482 von 22.07.2016}
  97. 2511) reicht eine Klage auf Beschlagnahme von Land in Fällen ein, gesetzlich definiert;
  98. {Absatz 4 ergänzt durch Unterabsatz 2511 згідно з Постановою КМ № 1104 von 11.11.2020}
  99. 26) unterhält und verwaltet das staatliche Grundkataster, Informationsinteraktion des Landeskatasters mit anderen Informationssystemen in der vorgeschriebenen Weise;
  100. 27) organisiert die Durchführung von Bodenverwaltungs- und Bodenbewertungsarbeiten in dem betreffenden Gebiet, durchgeführt zum Zweck der Eingabe von Informationen in das staatliche Grundkataster;
  101. 28) führt die staatliche Registrierung von Grundstücken durch, Einschränkungen ihrer Verwendung;
  102. 29) führt Grundbücher und erstellt Auszüge aus dem staatlichen Grundbuch über Grundstücke;
  103. 30) gewährleistet die Nutzung der Informationen aus dem Landeskataster, organisiert die Arbeit zur Ausbildung und Umschulung der staatlichen Katasterbeamten;
  104. 31) verfügt über staatliche landwirtschaftliche Flächen innerhalb, визначених Bodenordnung der Ukraine, direkt oder über ihre nach dem festgelegten Verfahren bestimmten Gebietskörperschaften;
  105. 32) unterbreitet in vorgeschriebener Weise Vorschläge zur Verfügung über staatliches und kommunales Land, Festlegung der Grenzen der Region, Kreis, Städte, Bezirk in der Stadt, Dörfer und Siedlungen, Regulierung der Landverhältnisse;
  106. 33) beteiligt sich an der Entwicklung und Umsetzung staatlicher, Industrie, regionale und lokale Programme zur Bodenordnung, rationelle Landnutzung, ihre Reproduktion und ihr Schutz, Festlegung der Grenzen der Region, Kreis, Städte, Bezirk in der Stadt, Dörfer und Siedlungen, bei der Landüberwachung, Raumplanung;
  107. 34) bietet Schulung und Umsetzung organisatorischer, wirtschaftlich, Umwelt- und andere Maßnahmen, Ziel der rationellen Nutzung und des Schutzes von Land, ihren Schutz vor schädlichen anthropogenen Einflüssen, Einhaltung des Nutzungsregimes von Naturschutzgebieten, Gesundheit, Freizeit- und historische und kulturelle Zwecke, andere Gebiete;
  108. 35) organisiert die Ausführung der Arbeiten, im Zusammenhang mit der Landreform;
  109. 36) organisiert professionelle Schulungen von Gutachtern zur sachverständigen monetären Bewertung von Grundstücken, führt das staatliche Sachverständigenregister für die sachverständige monetäre Bewertung von Grundstücken, die ein Qualifikationszertifikat erhalten haben, gibt Auszüge daraus heraus, erarbeitet Vorschläge zur Verbesserung der Methodik und des Verfahrens zur Durchführung der monetären Bewertung von Grundstücken, Ausgabe von Auszügen aus der technischen Dokumentation zur normativen monetären Bewertung eines separaten Grundstücks;
  110. 37) bietet wissenschaftliche und fachkundige, informationelle und methodische Durchführung des Landmanagements, Grundstücksbewertung funktioniert, ergreift organisatorische Maßnahmen zur Durchführung von Landauktionen und sorgt für die Ausbildung der Bieter;
  111. 38) führt Landmanagement durch, einschließlich der Bereitstellung des staatlichen Inventars der Grundstücke;
  112. 39) unterbreitet den Exekutivbehörden und den kommunalen Selbstverwaltungsorganen Vorschläge zur Verwendung der Mittel, die kommen, um Verluste der land- und forstwirtschaftlichen Produktion zu kompensieren;
  113. 40) bietet Kreation, Gründung und Pflege des Staatsfonds für die Landverwaltungsdokumentation;
  114. 41) затверджує відповідно до Законів України "Über Landmanagement", "Über topografische, geodätische und kartografische Aktivitäten" склад Кваліфікаційної комісії;
  115. 42) führt das Staatliche Register der zertifizierten Landvermesser und das Staatliche Register der zertifizierten Vermessungsingenieure und stellt Auszüge aus diesen Registern aus;
  116. 43) entscheidet über Stornierung (Entbehrung), Aussetzung und Erneuerung des Befähigungsnachweises eines Vermessungsingenieurs und eines Vermessungsingenieurs;
  117. 44) erkennt den Status einer Selbstregulierungsorganisation im Bereich der Landbewirtschaftung an;
  118. 45) führt die staatliche Aufsicht im Bereich der Landbewirtschaftung durch;
  119. 46) führt die Landüberwachung und den Landschutz gemäß der Gesetzgebung durch;
  120. 47) beteiligt sich an der staatlichen Regulierung der Raumordnung;
  121. 48) erstellt eine Informationsdatenbank zum Landmanagement;
  122. 49) führt in der gesetzlich festgelegten Reihenfolge die staatliche Prüfung von Programmen und Projekten zur Landbewirtschaftung durch, Programme zu topografischen, geodätischen und kartografischen Aktivitäten, Projekte topografischer, geodätischer und kartografischer Arbeiten und deren Ergebnisse; stimmt zu, Schlussfolgerungen zu den Ergebnissen der staatlichen Prüfung von Programmen und Projekten zur Erhaltung und Verwaltung des Landeskatasters abzugeben, Materialien und Dokumentation des Landeskatasters;
  123. 50) stimmt im Rahmen der Befugnisse zu, gesetzlich vorgesehen, Landmanagement-Dokumentation;
  124. 51) leistet methodische Unterstützung und Koordination der Aktivitäten im Bereich der staatlichen Prüfung der Bodenbewirtschaftungsdokumentation auf territorialer Ebene, sowie methodische Unterstützung der Tätigkeiten im Bereich der staatlichen Prüfung der Bodenbewirtschaftung Dokumentation von Bauträgern von staatlichen Prüfungsobjekten;
  125. {Unterabsatz 52 Punkt 4 виключено на підставі Постанови КМ № 917 von 23.11.2016}
  126. 53) gibt Klärung bei Problemen, gehört zu seiner Kompetenz;
  127. 54) übernimmt Funktionen der Verwaltung des Staatseigentums, gehören zum Umfang seiner Geschäftsführung;
  128. 55) berücksichtigt Bürgerappelle zu Themen, im Zusammenhang mit den Aktivitäten des Staatlichen Geokatasters, Unternehmen, Institutionen und Organisationen, gehören zum Umfang seiner Geschäftsführung;
  129. 551) überwacht Landbeziehungen;
  130. {Absatz 4 ergänzt durch Unterabsatz 551 згідно з Постановою КМ № 639 von 23.08.2017}
  131. 56) übt andere Kräfte aus, gesetzlich definiert.
  132. Staatliches Geokataster, um seine Aktivitäten zu organisieren:
  133. 1) bietet im Rahmen der Befugnisse, gesetzlich vorgesehen, Umsetzung von Maßnahmen zur Korruptionsprävention und Kontrolle ihrer Umsetzung im Personal des Staatlichen Geokatasters, seine Gebietskörperschaften, bei Unternehmen, in Institutionen und Organisationen, gehören zum Umfang seiner Geschäftsführung;
  134. 2) wählt Personal für das Personal des staatlichen Geokatasters und für Führungspositionen in seinen Gebietskörperschaften aus, an Unternehmen, in Institutionen und Organisationen, gehören zum Umfang seiner Geschäftsführung, bildet eine Personalreserve für die entsprechenden Stellen, organisiert Ausbildungsarbeit, Umschulung und Fortbildung von Beamten und Mitarbeitern des Personals des Staatlichen Geokatasters und seiner Gebietskörperschaften;
  135. 3) organisiert die Planungs- und Finanzarbeit im Personal des staatlichen Geocadastre, seine Gebietskörperschaften, bei Unternehmen, in Institutionen und Organisationen, gehören zum Umfang seiner Geschäftsführung, überwacht den Einsatz von finanziellen und materiellen Ressourcen, sorgt für die gesetzlich vorgeschriebene Organisation und Verbesserung des Rechnungswesens;
  136. 4) führt im Rahmen der Befugnisse aus, gesetzlich vorgesehen, zusammen mit den zuständigen zentralen Exekutivorganen, Kontrolle über den zielgerichteten und effektiven Einsatz öffentlicher Mittel, zur Durchführung von Projekten vorgesehen, Ausführung von Programmen;
  137. 5) bietet den Gebietskörperschaften methodische und praktische Unterstützung, führt Kontrollen ihrer Tätigkeiten durch;
  138. 51) analysiert die Ergebnisse der Aktivitäten der Gebietskörperschaften, Sicherstellung der Ausübung von Verfügungsgewalt über staatliches landwirtschaftliches Land, entwickelt Maßnahmen zur Effizienzsteigerung der Gebietskörperschaften;
  139. {Absatz 5 ergänzt durch Unterabsatz 51 згідно з Постановою КМ № 917 von 23.11.2016}
  140. 6) fungiert als staatlicher Auftraggeber von wissenschaftlichen Fragestellungen zu Fragen, gehört zu seiner Kompetenz;
  141. 7) bietet im Rahmen der Befugnisse, gesetzlich vorgesehen, Aufgabenerfüllung zur Mobilisierungsausbildung und Mobilisierungsbereitschaft des Staates;
  142. 8) organisiert Aufzeichnungen und Archive nach den festgelegten Regeln.
  143. 51. Der Leiter des staatlichen Geokatasters ist der oberste Staatsinspektor im Bereich der staatlichen Kontrolle über die Nutzung und den Schutz von Land und die Einhaltung der Anforderungen der ukrainischen Gesetzgebung zum Bodenschutz, und sein erster Stellvertreter und Stellvertreter – bzw. der Erste Stellvertreter und der Stellvertretende Oberste Staatsinspektor im Bereich der staatlichen Kontrolle über die Nutzung und den Schutz von Land und die Einhaltung der ukrainischen Gesetzgebung zum Landschutz.
  144. {Der erste Absatz des Absatzes 51 mit Änderungen, внесеними згідно з Постановою КМ № 524 von 25.06.2020}
  145. Die Leiter der Gebietskörperschaften des Staatlichen Geokatasters sind die wichtigsten staatlichen Inspektoren im Bereich der staatlichen Kontrolle über die Nutzung und den Schutz von Land und die Einhaltung der ukrainischen Gesetzgebung zum Bodenschutz in der Autonomen Republik Krim, Bereich, mm. Kiew und Sewastopol, Bereich, und ihre ersten Stellvertreter und Stellvertreter – bzw. die ersten Stellvertreter und stellvertretenden obersten Staatsinspektoren im Bereich der staatlichen Kontrolle über die Nutzung und den Schutz von Land und die Einhaltung der ukrainischen Gesetzgebung zum Bodenschutz in der Autonomen Republik Krim, Bereich, mm. Kiew und Sewastopol, Bereich.
  146. Leiter der strukturellen Unterabteilungen des staatlichen Geokatasters und seiner Gebietskörperschaften, die befugt sind, Inspektionsaufgaben wahrzunehmen, sind gleichzeitig hochrangige staatliche Inspektoren im Bereich der staatlichen Kontrolle über die Nutzung und den Schutz von Land und die Einhaltung der Anforderungen der ukrainischen Gesetzgebung zum Landschutz.
  147. Chef und führende Spezialisten, die die staatliche Aufsicht direkt ausüben (Steuerung), sind gleichzeitig staatliche Inspektoren im Bereich der staatlichen Kontrolle über die Nutzung und den Schutz von Land und die Einhaltung der Anforderungen der ukrainischen Gesetzgebung zum Bodenschutz.
  148. Beamte des staatlichen Geokatasters und seiner Gebietskörperschaften, die staatliche Inspektoren im Bereich der staatlichen Kontrolle über die Nutzung und den Schutz von Land und die Einhaltung der ukrainischen Gesetze zum Bodenschutz sind, in ihrer Macht haben das Recht:
  149. Grundstücke ungehindert nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren zu inspizieren, im Besitz und verwendet von juristischen Personen und natürlichen Personen, Dokumente zu Landnutzung und Schutz prüfen;
  150. verbindliche Anweisungen geben (Rezepte) über die Nutzung und den Schutz des Bodens und die Einhaltung der Bodenschutzgesetze entsprechend ihrer Befugnisse, sowie die Verpflichtung zur Wiederherstellung des Bodens im Einzelfall, gesetzlich festgelegt, auf Kosten der Person, wer die entsprechende Straftat begangen hat, mit Ersatz des dem Grundstückseigentümer entstandenen Schadens;
  151. Inspektionsakte oder Protokolle über Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Bodennutzung und des Bodenschutzes und der Einhaltung der Anforderungen des Bodenschutzrechts zu erstellen und Fälle von Ordnungswidrigkeiten gemäß den Gesetzen zu prüfen, sowie in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise den zuständigen Behörden die Unterlagen von Kontrollen vorzulegen, um die Täter vor Gericht zu stellen;
  152. falls es nicht möglich ist, den Übertreter der Bodengesetzgebung am Ort der Straftat zu identifizieren, um ihn der Nationalpolizei oder den Räumlichkeiten der Exekutive des Dorfes zu übergeben, Siedlung, Stadtrat zur Ermittlung des Verletzers und Erstellung des Berichts über eine Ordnungswidrigkeit;
  153. in der gesetzlich festgelegten Reihenfolge von den zentralen und lokalen Exekutivorganen zu empfangen, Behörden der Autonomen Republik Krim, lokale Regierungen, Unternehmen, Institutionen und Organisationen, unabhängig von Eigentum, Dokumenten, Materialien und andere Informationen, erforderlich, um die dem Staatlichen Geokataster übertragenen Aufgaben zu erfüllen;
  154. um Laboranalysen zum Zustand der Bodenverschmutzung durchzuführen, auch radioaktiv, in Bereichen mit direkter Auswirkung von Emissionen und Schadstoffeinträgen durch Unternehmen, sowie bei Unfällen und Notfällen;
  155. Schadensersatz wegen Verlusten der land- und forstwirtschaftlichen Produktion beim Gericht beantragen, sowie die Rückgabe von illegal oder temporär besetztem Land, abgelaufen;
  156. Bürger anrufen, einschließlich Beamter, von ihnen mündliche oder schriftliche Erläuterungen zu Themen zu erhalten, im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Bodengesetzgebung;
  157. zur Staatsanwaltschaft überweisen, Untersuchungsorgane und vorgerichtliche Ermittlungen Akte von Inspektionen und andere Materialien zu Maßnahmen, in denen Anzeichen einer Straftat zu sehen sind;
  158. in Fällen durchführen, gesetzlich festgelegt, Fotografie, Tonaufnahme, Kino- und Videoaufzeichnungen als Hilfsmittel, um Verstöße gegen die Bodengesetzgebung zu verhindern.
  159. {Die Bestimmung wird durch Absatz . ergänzt 51 згідно з Постановою КМ № 482 von 22.07.2016}
  160. Der Staatliche Geokataster hat das Recht, die ihm übertragenen Aufgaben zu erfüllen:
  161. 1) in die festgelegte Reihenfolge zur Ausführung einzelner Werke einzubeziehen, Teilnahme an der Untersuchung bestimmter Fragen von Wissenschaftlern und Spezialisten (mit ihrer Zustimmung), Mitarbeiter zentraler und lokaler Organe, lokale Regierungen, Unternehmen, Institutionen und Organisationen (im Einvernehmen mit ihren Führern);
  162. 2) kostenlos von staatlichen Stellen und kommunalen Selbstverwaltungsorganen zu erhalten, Unternehmen, Institutionen, Organisationen unabhängig von Eigentum und ihren Beamten, sowie Informationen von Bürgern und ihren Verbänden, Dokumente und Materialien, notwendig, um die ihm übertragenen Aufgaben zu erfüllen;
  163. 3) Sitzungen einberufen, Kommissionen bilden, Arbeits- und Expertengruppen, wissenschaftliche Konferenzen abhalten, Seminare, Ausstellungen in der Ukraine und im Ausland zu Themen, gehört zu seiner Kompetenz;
  164. 4) die einschlägigen Informationsdatenbanken staatlicher Stellen nutzen, staatliches System der Regierungskommunikation und andere technische Mittel;
  165. 5) Aufbau von Printmedien und Durchführung von Verlagsaktivitäten zu Themen, in die Zuständigkeit des staatlichen Geokatasters fallend.
  166. Der Staatliche Geokataster übt seine Befugnisse direkt und durch die nach dem festgelegten Verfahren gebildeten Gebietskörperschaften aus..
  167. Der Staatliche Geokataster interagiert bei der Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben in der festgelegten Reihenfolge mit anderen staatlichen Stellen, Nebenorgane und Dienstleistungen, gebildet vom Präsidenten der Ukraine, temporäre Beratung, beratende und andere Nebenorgane, gebildet vom Ministerkabinett der Ukraine, lokale Regierungen, Bürgervereinigungen, öffentliche Vereine, zuständige Gremien ausländischer Staaten und internationaler Organisationen, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, sowie Unternehmen, Institutionen und Organisationen.
  168. Staatlicher Geokataster im Rahmen seiner Befugnisse, gesetzlich vorgesehen, на основі і на виконання Verfassungund Gesetze der Ukraine, Handlungen des Präsidenten der Ukraine und Beschlüsse der Werchowna Rada der Ukraine, in Übereinstimmung mit der Verfassung und den Gesetzen der Ukraine angenommen, Akte des Ministerkabinetts der Ukraine und Anordnungen des Ministeriums für Agrarpolitik erlassen Anordnungen organisatorischer und administrativer Art, organisiert und überwacht deren Umsetzung.
  169. {Absatz 9 mit Änderungen, внесеними згідно з Постановою КМ № 482 von 22.07.2016}
  170. Das staatliche Geokataster wird vom Vorsitzenden geleitet, der vom Ministerkabinett der Ukraine gemäß den Gesetzen über den öffentlichen Dienst ernannt und entlassen wird.
  171. {Absatz 10 mit Änderungen, внесеними згідно з Постановою КМ № 482 von 22.07.2016; в редакції Постанови КМ № 524 von 25.06.2020}
  172. Leiter des staatlichen Geokatasters:
  173. 1) leitet das staatliche Geokataster, verwaltet seine Aktivitäten, vertritt es im Verhältnis zu anderen Gremien, Unternehmen, Institutionen, Organisationen in der Ukraine und im Ausland;
  174. 2) innerhalb der Befugnisse, gesetzlich vorgesehen, організовує та контролює виконання в апараті Держгеокадастру та його територіальних органах Verfassung und Gesetze der Ukraine, Handlungen des Präsidenten der Ukraine, Akte des Ministerkabinetts der Ukraine und Anordnungen des Ministeriums für Agrarpolitik zu Fragen, in die Zuständigkeit des staatlichen Geokatasters fallend;
  175. {Unterabsatz 2 Punkt 11 mit Änderungen, внесеними згідно з Постановою КМ № 482 von 22.07.2016}
  176. 3) unterbreitet dem Minister für Agrarpolitik und Ernährung Vorschläge zur Gestaltung der Staatspolitik auf dem Gebiet der topografischen, geodätischen und kartografischen Aktivitäten, Landbeziehungen, Land verwaltung, im Bereich des Landeskatasters, staatliche Aufsicht (Steuerung) im agroindustriellen Komplex im Hinblick auf die Einhaltung der Bodengesetzgebung, Nutzung und Schutz von Grund und Boden aller Kategorien und Eigentumsformen, Bodenfruchtbarkeit, insbesondere Gesetzesentwürfe, die vom Staatlichen Geocadastre . entwickelt wurden, Handlungen des Präsidenten der Ukraine und des Ministerkabinetts der Ukraine, Anordnungen des Ministeriums für Agrarpolitik, sowie eine Position in Projekten, von anderen Ministerien entwickelt;
  177. {Unterabsatz 3 Punkt 11 mit Änderungen, внесеними згідно з Постановою КМ № 482 von 22.07.2016}
  178. 4) unterbreitet dem Minister für Agrarpolitik und Ernährung die Arbeitspläne des staatlichen Geocadas zur Genehmigung;
  179. 5) sorgt für die Umsetzung der Anordnungen des Ministeriums für Agrarpolitik und der Weisungen des Ministers für Agrarpolitik und Ernährung durch das Staatliche Geokataster, in die Zuständigkeit des staatlichen Geokatasters fallend;
  180. {Unterabsatz 5 Punkt 11 mit Änderungen, внесеними згідно з Постановою КМ № 482 von 22.07.2016}
  181. 6) berichtet dem Minister für Agrarpolitik und Ernährung über die Umsetzung der Arbeitspläne des Staatlichen Geokatasters und die ihm übertragenen Aufgaben, zur Beseitigung von Verstößen und Mängeln, bei Inspektionen des staatlichen Geokatasters festgestellt, seine Gebietskörperschaften, sowie die Verfolgung von Beamten, der Verstöße schuldig;
  182. 7) unterbreitet dem Minister für Agrarpolitik und Ernährung Vorschläge zur Bildung innerhalb der maximalen Zahl von Beamten und Angestellten des staatlichen Geokatasters und Fonds, für seine Wartung vorgesehen, sowie Liquidation, Reorganisation der Gebietskörperschaften des Staatlichen Geocadasre . durch das Ministerkabinett der Ukraine, die juristische Personen des öffentlichen Rechts sind;
  183. 8) Formen, beseitigt, reorganisiert Unternehmen, Gründen, Organisationen, genehmigt Vorschriften über sie (ihre Statuten), in der vorgeschriebenen Weise ernennt und entlässt ihre Führer, führt im Rahmen der Befugnisse aus, gesetzlich vorgesehen, weitere Funktionen der staatlichen Liegenschaftsverwaltung, gehört zum Verwaltungsbereich des Staatlichen Geocadastre;
  184. 9) ernennt das Amt in Abstimmung mit dem Minister für Agrarpolitik und Ernährung und den Leitern der zuständigen lokalen staatlichen Verwaltungen und entlässt die Leiter der Gebietskörperschaften des staatlichen Geokatasters gemäß den Gesetzen über den öffentlichen Dienst;
  185. {Unterabsatz 9 Punkt 11 в редакції Постанов КМ № 482 von 22.07.2016, № 25 von 16.01.2019}
  186. 10) ernennt das Amt in Abstimmung mit dem Minister für Agrarpolitik und Ernährung und entlässt die stellvertretenden Leiter der Gebietskörperschaften des Staatlichen Geokatasters gemäß dem Gesetz über den öffentlichen Dienst;
  187. {Unterabsatz 10 Punkt 11 в редакції Постанов КМ № 482 von 22.07.2016, № 25 von 16.01.2019}
  188. 11) gewährleistet das Zusammenwirken des Staatlichen Geokatasters mit der vom Minister für Agrarpolitik und Ernährung bestimmten Strukturabteilung des Ministeriums für Agrarpolitik, verantwortlich für die Interaktion mit dem Staatlichen Geokataster;
  189. {Unterabsatz 11 Punkt 11 mit Änderungen, внесеними згідно з Постановою КМ № 482 von 22.07.2016}
  190. 12) gewährleistet die Einhaltung des Verfahrens für den Informationsaustausch zwischen dem Ministerium für Agrarpolitik und dem vom Minister für Agrarpolitik und Ernährung eingerichteten Staatlichen Geokataster und die Rechtzeitigkeit seiner Vorlage;
  191. {Unterabsatz 12 Punkt 11 mit Änderungen, внесеними згідно з Постановою КМ № 482 von 22.07.2016}
  192. 13) ernennt und entlässt der Reihe nach, durch das Gesetz über den öffentlichen Dienst vorgesehen, Beamte des Personals des Staatlichen Geokatasters (sofern gesetzlich nichts anderes vorgesehen ist);
  193. 14) stellt ein und feuert in der richtigen Reihenfolge, durch das Arbeitsrecht vorgesehen, Mitarbeiter des staatlichen Geokatasters;
  194. 15) legt in der vorgeschriebenen Weise eine Stellungnahme zur Vertretung von Beamten und Angestellten des Personals des staatlichen Geokatasters vor, seine Gebietskörperschaften werden mit staatlichen Preisen ausgezeichnet;
  195. 16) entscheidet in vorgeschriebener Weise über die Beförderung und Disziplinarmaßnahmen von Beamten und Angestellten des Staatlichen Geokatasters, Leiter der Gebietskörperschaften des Staatlichen Geokatasters, weist ihnen den Rang eines Beamten zu (sofern gesetzlich nichts anderes vorgesehen ist);
  196. 17) legt Abteilungsprämien fest und entscheidet über deren Vergabe;
  197. 18) ernennt und entlässt im Einvernehmen mit dem Minister für Agrarpolitik und Ernährung die Leiter und die stellvertretenden Leiter der unabhängigen Struktureinheiten des Staatlichen Geocadas;
  198. 19) verteilt die Verantwortung unter seinen Stellvertretern;
  199. 20) genehmigt Vorschriften über Gebietskörperschaften des staatlichen Geokatasters;
  200. 21) genehmigt Vorschriften über unabhängige strukturelle Unterteilungen des Personals des staatlichen Geokatasters;
  201. 22) hebt die Handlungen der Gebietskörperschaften des Staatlichen Geocadaster ganz oder teilweise auf;
  202. 23) bildet Provisionen, Arbeits- und Expertengruppen;
  203. 24) beruft Sitzungen zu Themen ein und hält sie ab, gehört zu seiner Kompetenz;
  204. 25) unterschreibt Anordnungen des Staatlichen Geocadastre;
  205. 26) innerhalb der Befugnisse, gesetzlich vorgesehen, gibt verbindliche Anweisungen zur Ausführung durch Beamte und Angestellte des Personals des Staatlichen Geokatasters und seiner Gebietskörperschaften;
  206. 27) entscheidet über die Verteilung der Haushaltsmittel in der vorgeschriebenen Weise, die vom Staatlichen Geocadastre . verwaltet wird;
  207. 28) sorgt für die Umsetzung der staatlichen Politik zu Staatsgeheimnissen, Kontrolle über seine Erhaltung im Apparat des Staatlichen Geocadaster;
  208. 29) übt andere Kräfte aus, gesetzlich definiert.
  209. Der Leiter des staatlichen Geocadas hat Stellvertreter, einschließlich der ersten, die vom Ministerkabinett der Ukraine gemäß den Gesetzen über den öffentlichen Dienst ernannt und entlassen werden.
  210. {Absatz 12 mit Änderungen, внесеними згідно з Постановою КМ № 482 von 22.07.2016; в редакції Постанови КМ № 524 von 25.06.2020; mit Änderungen, внесеними згідно з Постановою КМ № 651 von 29.07.2020}
  211. Für eine einvernehmliche Lösung, in die Zuständigkeit des staatlichen Geokatasters fallend, ein Ausschuss kann gebildet werden, um die wichtigsten Fragen der Tätigkeit im Staatlichen Geokataster zu erörtern.
  212. Beschlüsse des Vorstandes können durch Erlass einer Anordnung des Staatlichen Geocadastre . umgesetzt werden.
  213. Im Staatlichen Geokataster können weitere ständige oder zeitweilige Beratungsgremien eingerichtet werden, um wissenschaftliche Empfehlungen zu prüfen und fachliche Beratungen zu den wichtigsten Themen der Tätigkeit durchzuführen., beratende und andere Nebenorgane.
  214. Beschluss über die Bildung oder Auflösung des Vorstandes, andere ständige oder vorübergehende Beratung, beratende und andere Nebenorgane werden vom Vorsitzenden des Staatlichen Geocadasre . empfangen.
  215. Quantitative und persönliche Zusammensetzung der Boards, andere ständige oder vorübergehende Beratung, beratende und andere Nebenorgane, die diesbezüglichen Vorschriften werden vom Vorsitzenden des staatlichen Geocadasre . genehmigt.
  216. Die Höchstzahl der Beamten und Angestellten des Staatlichen Geokatasters wird vom Ministerkabinett der Ukraine genehmigt.
  217. Die Personalstruktur des Staatlichen Geokatasters wird von seinem Vorsitzenden im Einvernehmen mit dem Minister für Agrarpolitik und Ernährung genehmigt.
  218. Mitarbeiterliste, die Schätzung des Personals des staatlichen Geokatasters wird von seinem Vorsitzenden in Abstimmung mit dem Finanzministerium genehmigt.
  219. Der Staatliche Geokataster ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts, hat ein Siegel mit dem Bild des Staatswappens der Ukraine und seinem Namen, eigene Formulare, Konten in der Schatzkammer.

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